Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Vertragspartner:
Reiner Maier Flugdienstleistungen
Am Flughafen 8
79108 Freiburg

1. Flugdauer und Abflug
Mit Abschluss des Beförderungsvertrages bzw. Erwerb eines Flugtickets erhält der Fluggast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit dem auf dem Ticket verzeichneten Fluggerät des Vertragspartners oder eines Partnerunternehmens mit der entsprechend gebuchten Flugdauer. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Vertragspartners liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, so gilt der Flug ab 75% der gebuchten Flugdauer als vertragsmäßig durchgeführt. Sollte nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart sein, ist der Flugplatz Freiburg i. Br. (EDTF) der Startflugplatz.

2. Gültigkeit
Bei Ausgabe eines Flugtickets hat dieses eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausgabedatum. Er ist auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die Voraussetzungen gemäß Punkt 3 dieser Beförderungsbedingungen erfüllen.
In Einzelfällen kann ersatzweise ein Partnerunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fluges eingesetzt werden. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Partnerunternehmen.

3. Gesundheit
Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung bekannt zu geben. Herz -, Kreislauf – und
Lungenerkrankte können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden. Von Flügen während der Schwangerschaft raten wir ab. Das Mindestalter für die Mitnahme von Kindern ist 12 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,30 m. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt durch die Unterschrift
auf dem Flugticket. Das Maximalgewicht des Fluggastes darf inkl. Kleidung 100 kg nicht überschreiten.

4. Anweisungen des Piloten bzw. des Bodenpersonals
Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während des Fluges und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen.
-Steigen Sie erst ein, wenn der Pilot Sie dazu auffordert!
-Nehmen Sie keine spitzen Gegenstände, Flaschen usw. mit an Bord!
-Berühren Sie das Flugzeug nur an den Stellen, die Ihnen vom Einweiser/Pilot erlaubt wurden
-Steigen Sie erst aus, wenn es der Pilot ausdrücklich erlaubt!
-Sollte Ihnen unwohl sein während des Fluges informieren Sie den Piloten!
-Vor – und während des Fluges besteht für den Fluggast Alkoholverbot.
– An Bord gilt Rauchverbot!
Angetrunkenen oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird die
Beförderung ersatzlos verweigert. Fluggäste, die gegen die Anweisungen
des Piloten verstoßen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Eine Erstattung des Flugpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

5. Bekleidung
Der Fluggast ist richtig bekleidet, wenn er sportliche Sachen trägt. Dazu gehören vor allen Dingen Kleidung, die der Jahreszeit und dem Anlass entspricht sowie auch feste geschlossene Schuhe.
Bei unsachgemäßer Kleidung kann der Pilot die Mitnahme des Fluggastes verehren.

6. Haftung / Versicherung
Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie Brillen wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fluggast selbst für die sichere Verwahrung während des gesamten Fluges verantwortlich. Alle mitgeführten Geräte müssen durch eine Schlaufe o. ä. so gesichert sein, dass ein lösen und herabfallen nicht möglich ist. Ferngläser sind nicht nötig, wir fliegen normalerweise in Höhen, bei denen man mit einfachen Sehhilfen sehr gut sehen kann. Eine Versicherung für Sie als Gast, den Piloten und für das jeweilige Flugzeug ist gegeben, sollten Sie die näheren Versicherungssummen oder ähnliches einsehen wollen, zeigt Ihnen der verantwortliche Luftfahrzeugführer gern die entsprechenden Details in den Flugzeugunterlagen.

7. Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung basiert auf dem von Ihnen gebuchten Datum. Sollten Sie einen Gutschein gebucht haben, dann setzten Sie sich zur Vereinbarung eines Starttermins nach Erhalt des Fahrscheines mit dem Vertragspartner in Verbindung. Bedenken Sie, dass wir während der Hauptsaison von Mai bis September einige Tage Vorlauf benötigen um die Flüge entsprechend zu planen. Einen Tag vor dem Event setzt sich der Passagier mit dem Piloten in Verbindung, damit der Start aus Witterungsgründen zu- oder abgesagt werden kann. Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Flugabsagen am Start sind ausgeschlossen. Wir fliegen das ganze Jahr über, müssen uns jedoch an die jeweiligen Saisonbedingten Öffnungszeiten des City-Flugplatz Freiburg halten. Sollte der Fluggast zum vereinbarten Flugtermin verhindert sein, so hat er dies spätestens 24 Stunden vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Der Treffpunkt wird bei der Reservierung vereinbart. Bitte seien Sie pünktlich. Bei Nichterscheinen verfällt das Flugticket ersatzlos.

8. Bezahlung
Die Bezahlung für ausgegebene Flugtickets hat bis spätestens zur Terminvergabe zu erfolgen.

9. Rückgabe
Bei Rückgabe des Flugtickets werden folgende Kosten berechnet:
– Bis 45. Kalendertag nach Ausgabedatum des Tickets entstehen keine Kosten.
– Ab dem 46. Kalendertag nach Ausgabedatum des Tickets 30% des Flugpreises .
– Ab dem 3. Monat zuzüglich 8 % des Flugpreises für jeden angefangenen Monat.
– Bei Buchungen über Eventanbieter wie Jochen Scheizer usw. werden 40% des Flugpreises einbehalten.

Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau.